NotdienstgebührenSeit dem 14.02.2020 sind wir Tierärzte per Gesetz dazu verpflichtet, während der Notdienstzeiten nachts, am Wochenende und an Feiertagen eine pauschale Grundgebühr in Höhe von 50,- € zu erheben. Zusätzlich muss für die Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.
Abrechnung
Bitte beachten Sie, dass Behandlungen während des Notdienstes grundsätzlich mit erhöhtem Gebührensatz berechnet werden und stets sofort und in bar / EC zu begleichen sind.
Wartezeiten verkürzenBitte melden Sie sich vorher unbedingt telefonisch bei der diensthabenden Praxis an. Besonders in lebensbedrohlichen Notfällen werden so Verzögerungen und Wartezeiten vermieden.
Notfälle an WochentagenAn Wochentagen bis einschließlich jeweils Samstag 12:00Uhr rufen Sie auch außerhalb der Sprechzeiten Ihren Hausarzt an.